Förderpreis Handwerk

Der Förderpreis Handwerk des Heimatvereins Düsseldorfer Jonges e. V. ist eine Auszeichnung zur Anerkennung, Förderung, Unterstützung und Würdigung herausragender handwerklicher Leistungen. Der Preis, der 2018 erstmalig von den Düsseldorfer Jonges e. V. ausgeschrieben und alle zwei Jahre vergeben wird, besteht in einer vom Baas und von zwei Vizebaasen der Düsseldorfer Jonges e. V. unterzeichneten Urkunde und einer Prämie von 3.000 Euro. Die Preisverleihung erfolgt auf einem Heimatabend der Düsseldorfer Jonges e. V. zwischen Oktober und Dezember des jeweiligen Jahres. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Vorstand dem zugestimmt hat.


Preisbestimmungen

  1. Der Förderpreis richtet sich an Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf, die eine Ausbildung oder eine Meisterprüfung absolviert haben oder erfolgreich einen Betrieb führen. Dieses gilt auch für Gewerke, in denen keine Meisterpflicht mehr besteht. Berücksichtigung finden hierbei herausragende, über das normale Maß hinaus gehende handwerkliche Leistungen von Handwerkerinnen und Handwerker, die eine weitere Entwicklung, Förderung oder eine besondere Anerkennung verdienen. Ein Bezug zur Landeshauptstadt Düsseldorf ist dabei durch Ausbildung, Tätigkeit, Wohnsitz oder sonstige Bindung erwünscht, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
    Die Preisträgerinnen oder Preisträger sollten für den Förderpreis für das Handwerk nicht älter als 35 Jahre sein; eine zweimalige Verleihung des Preises an dieselbe Person ist ausgeschlossen.

  2. Bewerberinnen oder Bewerber für eine Auszeichnung können vom Vorstand der Düsseldorfer Jonges, durch die jeweilige Innungsobermeisterin, den jeweiligen Innungsobermeister oder durch den Kreishandwerksmeister vorgeschlagen werden. Dem Vorschlag ist eine schriftliche Begründung beizufügen. Bewerberinnen und Bewerber reichen eine Arbeit oder eine Beschreibung der innovativen Leistung oder der Gründungsidee beim Vorstand der Düsseldorfer Jonges, bei der jeweiligen Innungsobermeisterin, dem jeweiligen Innungsobermeister oder beim Kreishandwerksmeister ein. Berücksichtigung finden hierbei besonders innovative Leistungen oder besondere Gründungsideen innerhalb des jeweiligen Gewerks.

  3. Die eingereichten Nachweise haben folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
    Die Arbeit oder eine Beschreibung der innovativen Leistung oder der Gründungsidee muss durch die Bewerberin oder den Bewerber selbst erbracht worden sein. Im Falle, dass die innovative Leistung oder die Gründungsidee das Ergebnis mehrerer Beteiligter ist, sind in Form einer eidesstattlichen Erklärung aller an der Idee oder handwerklichen Leistungen Beteiligten namentlich zu benennen sowie deren jeweiliger Anteil an der Gesamtarbeit eindeutig zu kennzeichnen bzw. zu erläutern.

  4. Die Beschreibung der innovativen Leistung, die Gründungsidee, die handwerkliche Leistung ist zusammen mit einem kurzen biographischen Lebenslauf in zweifacher Ausfertigung an die Geschäftsstelle des Heimatvereins der Düsseldorfer Jonges e. V., Mertensgasse 1, 40213 Düsseldorf bis zum 30. Juni des Jahres der Verleihung einzusenden bzw. dort einzureichen.

  5. Über die Verleihung des Preises entscheidet nach Anhörung von Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern ein fünfköpfiges Auswahlgremium. Diesem Gremium gehört der Baas (Präsident) der Düsseldorfer Jonges, der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf als Vorsitzender, ein Sonderbeauftragter der Düsseldorfer Jonges als geschäftsführendes Vorstandsmitglied, eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf sowie die bzw. der vom Vorstand der Düsseldorfer Jonges für diesen Förderpreis bestellte Fachgutachterin oder Fachgutachter, z.B. eine Innungsobermeisterin oder ein Innungsobermeister an.

  6. Das Auswahlgremium kann den Preis auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber aufteilen oder auch ganz von einer Vergabe absehen. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  7. Der Sonderbeauftragte der Düsseldorfer Jonges gibt Datum und Ort der Preisverleihung bekannt, die im Rahmen eines Heimatabends vollzogen werden soll. Bei der Preisverleihung stellt die Preisträgerin ihre der Preisträger seine Arbeit vor. Eine Teilnahme ist zwingend erforderlich, sonst verfällt der Preis. Die preisgekrönte Arbeit der Preisträgerin / des Preisträgers wird der Tages- und Fachpresse sowie anderen geeigneten Medien (Rundfunk, Fernsehen, Internet) zur Veröffentlichung übermittelt, bzw. bekannt gemacht. Die Bewerberin oder der Bewerber erteilt dem Auslober das Recht, die bei der Preisverleihung gemachten Aufnahmen zu veröffentlichen.

  8. Der Düsseldorfer Jonges e.V. archiviert, wenn möglich, ein Exemplar der preisgekrönten Arbeit mit der Begründung zur Preisvergabe. Ebenfalls jeweils ein Exemplar der Arbeit soll die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf erhalten.

  9. Diese Fassung der Bestimmungen wurde einstimmig vom Geschäftsführenden Vorstand in der Sitzung am 22. Februar 2018 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.


Düsseldorf, den 22. Februar 2018

 
gez.
Wolfgang Rolshoven,
Baas 

Dr. Reinhold Hahlhege,
Vizebaas


Preisträgerin des Jahres 2023:

Hanna Kießler
Maler- & Lackiererin

Preisträgerin des Jahres 2021:

Cornelia Pastohr
Steinmetzin

Preisträger des Jahres 2018:

David Reingen
Stuckateurmeister

Verfügbare Downloads: