PREIS DER DÜSSELDORFER JONGES FÜR KINDESWOHL
Mit dem Preis für Kindeswohl haben die Düsseldorfer Jonges und die Stiftung Kinder und Jugendhospiz Regenbogenland eine Auszeichnung ins Leben gerufen, um herausragendes Engagement für den Schutz und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu würdigen. Das Leitbild des Preises ist hierbei Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Im Sinne dieser Charta und des Deutschen Familienrechtes ist mit Kindeswohl das Rechtsgut bezeichnet, in welchem das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seine gesunde Entwicklung umfasst. Der Preis für Kindeswohl ist ein Gemeinschafts-Preis der Düsseldorfer Jonges und der Stiftung Kinder und Jugendhospiz Regenbogenland. Es ist eine besondere Auszeichnung zur Anerkennung, Förderung, Unterstützung und Würdigung von Personen, die sich in Wissenschaft und Forschung, aber auch im täglichen Leben besonders um das Kindeswohl verdient gemacht haben.
Die Verleihung des Preises findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Der Preis besteht aus einer vom Baas, Ehrenbaas oder Ehrenmitglied des Vorstandes und dem Vorsitzenden der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland unterzeichneten Urkunde sowie einer Prämie von z.Zt. (Stand März 2024) EUR 15.000, die jeweils von beiden Partnern zur Hälfte getragen wird. Das Preisgeld soll gemäß den Vorgaben des/der Preisträgers/in einer gemeinnützigen Organisation, die sich dem Kindeswohl oder Menschen die sich der Erzielung dieser Aufgabe widmen, zugutekommen. Haben die Stifter begründete Bedenken gegen die Institution, der das Preisgeld seitens des Preisträgers zugedacht ist, haben sie ein Vetorecht. Wird das Vetorecht ausgeübt, verständigen sich Preisträger und Preisstifter gemeinsam auf einen Empfänger des Preisgeldes.
Das Preisgericht besteht aus dem Baas (Präsident) oder Ehrenbaas oder einem Ehrenmitglied des Vorstandes der Düsseldorfer Jonges, der/die Vorsitzende der Stiftung Kinder- und Jugendhospiz Regenbogenland oder vom Vorstand entsendeten Vertreter/in, oder einer weiteren Institution und deren Vertreter/in. Bei dieser Institution kann es sich beispielsweise um eine Universität, Hochschule oder aus der Politik oder einem Verfassungsorgan oder vergleichbarer Einrichtungen handeln. Bewerberinnen und Bewerber für eine Auszeichnung können vom Vorstand der Düsseldorfer Jonges und vom Vorstand der Stiftung Kinderhospiz Regenbogenland oder von Dritten (Sachkundigen) vorgeschlagen werden. Dem Vorschlag ist auf Anforderung eine schriftliche Begründung beizufügen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Das Preisgericht kann den Preis auf mehrere Bewerberinnen oder Bewerber aufteilen oder auch ganz von einer Vergabe absehen. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gremium gibt Datum und Ort der Preisverleihung bekannt. Bei der Preisverleihung stellt die Preisträgerin ihre bzw. der Preisträger seine Arbeit vor. Eine Teilnahme ist zwingend erforderlich, sonst verfällt der Preis. Der/die Laudator/in wird in Absprache mit dem/der Preisträgerin benannt. Die Preisverleihung wird der Tages- und Fachpresse sowie anderen geeigneten Medien (Rundfunk, Fernsehen, Internet, Social Media etc.) zur Veröffentlichung übermittelt bzw. bekanntgemacht.
Diese Fassung der Bestimmungen wurde einstimmig vom zweiköpfigen Gremium in der Sitzung am 5. April 2024 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
Wolfgang Rolshoven
Baas der Düsseldorfer Jonges
Norbert Hüsson
Vorsitzender Stiftung
Kinderhospiz Regenbogenland
Preisträgerin des Jahres 2024:
Herbert Reul,
Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Preisträgerin des Jahres 2022:
Prof. Dr. Elisabeth Trube Becker