25. Oktober 2018

Mühlenstraße Altstadt

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Sechs riesige Säulen, in warmes Licht gehüllt, signalisieren an der Mühlenstraße in der Altstadt hast du eine erste Adresse. Die fängt am repräsentativen Eingangsbereich schon an. Um den jedoch gibt es jetzt Zoff.

 

Warmes Licht, farbiges dazu, sind Wohlfühlfaktor für Besucher, doch nicht für die Stadtverwaltung. Die Stadt will das Licht ausknipsen, weil es eine „Umwertung der beabsichtigten Wirkung der historischen Architektur bewirkt“ und dazu die auf „Demonstration rechtsstaatlicher Macht ausgerichtete spätkaiserliche konterkariert“. Zu vermuten ist, dass die Besucher weder von der Macht noch von den vielen Straftätern, die dort im ehemaligen Amts- und Landgericht verknackt wurden, etwas mitbekommen.

 

In dem Streit gibt es schon einige Briefwechsel. Der Investor wehrt sich und hat Anwälte eingeschaltet. Sie stellen in Abrede, dass das Erscheinungsbild des mächtigen Bauwerks durch das vom Vordach ausgehende Licht beeinträchtigt wird. Die Stadt wiederum sagt, farbiges Licht sei für „Anstrahlungen“ nach der Licht- und Werbesatzung der Kommune ohnehin nicht zulässig.

Das Licht beinhaltet aber keine Werbung.

 

Wo Streitiges in die Hände von Juristen gerät, gibt es oft kein Zurück mehr. Soweit möchte ich es aber nicht kommen lassen. Die Stadtverantwortlichen werden Interessen abzuwägen haben. Ich erinnere auch an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz der als Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips zu beachten ist. Es war, daran möchte ich erinnern, die Stadt selbst, die an dieser Stelle einen Solitär haben wollte. Das Wissen um den „hoheitlichen Anspruch des Gebäudes“ allein reicht für einen Wirtschaftsbetrieb nicht aus. Generell können wir mit unseren Ämtern in der Landeshauptstadt sehr zufrieden sein, wenn man zu anderen Städten schaut. Ich setze auf bessere Einsichten.

 

Euer
Baas

 

W. Rolshoven